Ihr direkter Nutzen
Mit der Aussage seitens Hirs technische & administrative Dienste: „Alles aus einer Hand“ stehen wir auch in der Verantwortung gegenüber dem Kunden. Mit unseren umfangreichen Dienstleistungen pro Sparte kommen wir obiger Aussage schon sehr nahe. Die Verknüpfungs- und Kombinationsmöglichkeiten von jeder Sparte zur anderen Sparte sowie von einer Dienstleistung zur anderen Dienstleistung, ergeben viel Handlungsspielraum. In der Summe lässt sich die Aussage: „Alles aus einer Hand“ für die meisten Kunden im KMU-Umfeld bestätigen.
Dienstleistungen
Die Security Division wurde mit den einzelnen Dienstleistungen in drei Sparten zu einem Sicherheitsverbund geknüpft. Die Security Division behandelt das umfangreiche Thema Sicherheit aus der Sicht und den Bedürfnissen eines kleineren- oder mittleren Unternehmens. Die Praxis zeigt uns, dass der Kunde in seinem Tagesgeschäft meistens keine weitere Unterstützung braucht, aber bei besonderen Projekten eine temporäre Unterstützung als kostengünstiger herausstellt.
Security Division – Zusammenspiel in drei Sparten
- Security Division Technisch (Objektschutz)
- Security Division Administrativ (Objekt- und passiver Personenschutz)
- Security Division Interim Management (Planung, Objekt- und minimalinvasiver Personenschutz)
Security Division Interim Management
Mit der Security Division Interim Management bieten wir gezielt Sicherheit für ... (in Arbeit)
Geschätzter Leser
Mit dem Fachbegriff "Human Resources Management" benennen wir eine unserer Dienstleistungen, welche verschiedene Themen vereint. Die Hirs technische & administrative Dienste fasst mit diesem Fachbegriff nicht nur das "Personalwesen" oder die "Personalwirtschaft" zusammen, sondern folgt stringent ihrem generalistischen Ansatz. Neben Ihrem Wissen zu dem "U3 - Modell als Rahmenbedingung" (Umwelt - Unternehmen - Unternehmer vor Ort), finden Sie folgende Themen individuell behandelt:
- Coaching
- Corporate Governance
- Funktionsmanagement
- Mitarbeiterrekrutierung
- Persönlichkeitstests
- Personalorganisation
- Unternehmenskultur
- Unternehmenspolitik
- uam. auf Nachfrage...
Unsere Kostenstruktur erlaubt uns, zu einem moderaten Preis, qualitiativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten. Lassen Sie sich überraschen und kontaktieren Sie uns zu einem ersten Gespräch.
Freundliche Grüsse
Urs Hirs
Ihr direkter Nutzen
Mit dem Beitritt in die Allianz eröffnet sich eine Welt von neuen Möglichkeiten. Sie haben nach der Aufnahme in die "Business-Network-Dienste©“ keine laufenden Kosten oder Verpflichtungen. Sie bekommen dafür ein idealles Vertriebswerkzeug und Marketinginstrument sowie Unterstützung im operativen Geschäft. Eine klassische Win-/Win-Situation für alle Beteiligten.
Antrag für den Beitritt „Business-Network-Dienste©“ der Hirs technische & administrative Dienste
Um Ihnen eine Mitgliedschaft in unserer Allianz zu vereinfachen, haben wir für Sie das Dokument > "Antrag für den Beitritt "Business-Network-Dienste©" < als Download in Form von angepassten Vorlagen bereit gestellt. Auch eine Checkliste mit allerlei Hilfestellungen darf natürlich nicht fehlen.
- Für bestehende Kundschaft
- Für eine Einzelfirma (EU mit und ohne Handelsregistereintrag)
- Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Für eine Aktiengesellschaft (AG)
- Checkliste für alle Interessierten
Wir gratulieren Ihnen für den Entscheid mit bis zu 3'000 Suchmaschinen auf dem Internet ein grosses Potenzial an neuen Kunden auf unserer Plattform finden zu wollen. Darüberhinaus mit den Hirs technische & adminstrative Dienste sowie den weiteren Partnern eine sehr effiziente Arbeitsgemeinschaft gewählt zu haben.
Preisfindung - Tagessatz Interim Management Dienste - 1'854 CHF exkl. MwSt. (2'002.35 CHF inkl. MwSt.) - als Ausgangslage
Sonderkonditionen oder subventionierte Preiskalkulationen sind unter dieser Sparte wie folgt anwendbar:
- Start-up-Unternehmen mittels 20/80-Regel
- Jungunternehmer mittels 50/50-Regel
- Startkit Erfolgsunternehmer mittels 50/50-Beteiligung-Regel
Details wie folgt:
Start-up-Unternehmer - Hirs Dienste investiert mit der 20/80-Regel
Grundedanke
Mit dem Start-up-Unternehmer besteht noch kein Start-up-Unternehmen. Sondern es besteht die Absicht ein Start-up-Unternehmen, also ein junges, innovatives Unternehmen mit einem wahrscheinlich grossen Wachstumspotenzial zu gründen und am Markt zu etablieren.
Die grösste Herausforderung scheint in den meisten Gründungen von solchen Start-up-Unternehmen in zwei Themenbereiche zu liegen:
- Mangelnde liquide, monetäre Mittel um das Unternehmen zum „Fliegen“ zu bekommen.
- Fehlendes Generalisten wissen für die wichtige Gründerphase.
Die Hirs technische & administrative Dienste bietet für beide Punkte mehrere Lösungen an:
- Temporäre finanzielle Beteiligung in Form von aufgeschobener Rechnungsstellung ab 5 Jahren sowie entsprechende Risikobeteiligung, falls das Start-up nicht erfolgreich sein sollte von maximal 80% der normalen Rechnungsstellung der entsprechenden Sparte.
- Die Dienstleistungspakete „Start up - Zehn Schritte zum Erfolg – Grundlagen“ sowie „Start up - Zehn Schritte zum Erfolg - Umsetzung“ deckt mit einem zusätzlich individualisierten Coaching nach dem Paretto-Prinzip, das fehlende Generalisten wissen ab.
Vertragsgrundlagen
Der Mandatsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden genauso die Vertragsgrundlagen, wie das eine Geheimhaltungsvereinbarung gegenseitig unterzeichnet wird. Eine wichtige Ergänzung im Mandatsvertrag wird unter dem Punkt. 6 postuliert. Mit dem Auftraggeber wird eine subjektive Aufwandschätzung für das Dienstleistungspaket „Start up - Zehn Schritte zum Erfolg – Grundlagen“ mit den entsprechenden Tagessätzen von mindestens bis maximal erarbeitet. Diese Aufwandschätzung wird für die weiteren Ausführungen innerhalb der Vertragsgrundlagen eine zentrale Rolle übernehmen.
Vertragserweiterung
Dem betreuten Start-up-Unternehmer steht, im Bedarfsfall, unter den gleichen Regeln das Dienstleistungspaket „Start up - Zehn Schritte zum Erfolg - Umsetzung“ zu. Besteht dieser Bedarf, wird durch einen Annex der bestehende Vertrag erweitert und die Rückzahlungsfrist angepasst.
Abzahlungsvereinbarung
Aufgrund der Basiszahlen wird die Abzahlungsvereinbarung im ersten Rang konstituiert. Die Berechnungsgrundlage erfolgt aus der 20/80-Regel. D.h. wenn die Gesamtsumme z.B. 60‘000 CHF beträgt, so sind 20% im vereinbarten Zeitraum à Konto pro Monat fällig (bei einer Vertragsdauer von 12 Monaten jeweils 1‘000 CHF per 1ten jedes Monats somit 12‘000 CHF für das Jahr) und die Restlichen 48‘000 CHF nach einer Wartefrist z.B. von 60 Monaten plus 5% Zins p.a. inkl. 8% MwSt.
Jungunternehmer - Hirs Dienste investiert mit der 50/50-Regel
Grundgedanke
Mit dem Jungunternehmer besteht ein-Unternehmen. Die ersten Hürden sind genommen, am Markt konnten die ersten Erfolge erzielt werden.
Die grösste Herausforderung scheint bei Jungunternehmen in drei Themenbereichen zu liegen:
- Mangelnde liquide, monetäre Mittel um das Unternehmen weiter am „Fliegen“ zu erhalten.
- Sehr schnelles wachsen am Markt, ohne dass die eigenen Strukturen adäquat angepasst hätten werden können
- Personalprobleme und Überforderung des Kaders führen zu Stagnation und Demotivation.
Die Hirs technische & administrative Dienste bietet für beide Punkte mehrere Lösungen an:
- Temporäre finanzielle Beteiligung in Form von aufgeschobener Rechnungsstellung ab dem ersten Jahr sowie entsprechende Risikobeteiligung, falls das Jungunternehmen nicht erfolgreich sein sollte von maximal 50% der normalen Rechnungsstellung der entsprechenden Sparte.
- Die Dienstleistungspakete „Jungunternehmer - Zehn Schritte zum weiteren Erfolg“ sowie „Jungunternehmer - Zehn Schritte zum weiteren Erfolg mittels Konsolidierung“ deckt mit einem zusätzlich individualisierten Coaching nach dem Paretto-Prinzip, das fehlende Generalisten Wissen ab.
Vertragsgrundlagen
Der Mandatsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden genauso die Vertragsgrundlagen, wie dass eine Geheimhaltungsvereinbarung Gegenseitig unterzeichnet wird. Eine wichtige Ergänzung im Mandatsvertrag wird unter dem Punkt. 6 postuliert. Mit dem Auftraggeber wird eine subjektive Aufwandschätzung für das Dienstleistungspaket „Jungunternehmer - Zehn Schritte zum weiteren Erfolg“ mit den entsprechenden Tagessätzen von mindestens bis maximal erarbeitet. Diese Aufwandschätzung wird für die weiteren Ausführungen innerhalb der Vertragsgrundlagen eine zentrale Rolle übernehmen.
Vertragserweiterung
Dem betreuten Jungunternehmer steht, im Bedarfsfall, unter den gleichen Regeln das Dienstleistungspaket „Jungunternehmer - Zehn Schritte zum weiteren Erfolg mittels Konsolidierung“ zu. Besteht dieser Bedarf, wird durch einen Annex der bestehende Vertrag erweitert und die Rückzahlungsfrist angepasst.
Abzahlungsvereinbarung
Aufgrund der Basiszahlen wird die Abzahlungsvereinbarung im ersten Rang konstituiert. Die Berechnungsgrundlage erfolgt aus der 50/50-Regel. D.h. wenn die Gesamtsumme z.B. 60‘000 CHF beträgt, so sind 50% im vereinbarten Zeitraum à Konto pro Monat fällig (bei einer Vertragsdauer von 12 Monaten jeweils 2‘500 CHF per 1ten jedes Monats somit 30‘000 CHF für das Jahr) und die Restlichen 30‘000 CHF nach einer Wartefrist z.B. von 12 Monaten plus 5% Zins p.a. inkl. 8% MwSt.
Startkit Erfolgsunternehmer - Hirs Dienste investiert sich mit der 50/50-Regel
Grundgedanke
Mit dem Erfolgsunternehmer besteht ein-Unternehmen schon länger als drei Jahre. Verschiedenste Hürden wurden in den vergangenen Jahren genommen, am Markt konnten einige Erfolge erzielt werden und das Unternehmen schreibt Gewinn.
Die grösste Herausforderung scheint bei Erfolgsunternehmer bei den folgenden Themen zu liegen:
- Kapital auf dem freien Markt zu guten Konditionen sind kaum zu finden.
- Verlangsamung der Innovationsfähigkeit und mit angedachten Innovationen auf dem immer engeren Markt ein geeignetes Verkaufspotenzial zu finden
- Fehlender Ersatz für Produkte die aus dem Produktezyklus ausscheiden und damit ein Verlust beim Thema Goodwill und Brand
- Personalprobleme und Überforderung des Kaders führen zu Stagnation und Demotivation.
Die Hirs technische & administrative Dienste bietet für die angeführten Punkte mehrere Lösungen an:
- Eine finanzielle Beteiligung in Form einer Firmenbeteiligung (z.B. Aktien, Stimmrecht, VR-Mandat etc.) von maximal 50% der normalen Rechnungsstellung der entsprechenden Sparte.
- Das Dienstleistungspaket „Startkit für Erfolgsunternehmer“ deckt mit einem zusätzlich individualisierten Coaching nach dem Paretto-Prinzip, das fehlende Generalisten Wissen ab und gibt aus der Sicht eines neutralen, profunden Beobachters neue Impulse bzw. Anregungen.
Vertragsgrundlagen
Der Mandatsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden genauso die Vertragsgrundlagen, wie dass eine Geheimhaltungsvereinbarung Gegenseitig unterzeichnet wird. Eine wichtige Ergänzung im Mandatsvertrag wird unter dem Punkt. 6 postuliert. Mit dem Auftraggeber wird eine subjektive Aufwandschätzung für das Dienstleistungspaket „Startkit für Erfolgsunternehmer“ mit den entsprechenden Tagessätzen von _____ bis _____ erarbeitet. Diese Aufwandschätzung wird für die weiteren Ausführungen innerhalb der Vertragsgrundlagen eine zentrale Rolle übernehmen.
Vertragserweiterung
Dem betreuten Erfolgsunternehmer steht, im Bedarfsfall, unter den gleichen Regeln das Dienstleistungspaket „VR-Mandate“ zu. Besteht dieser Bedarf, wird durch einen Annex der bestehende Vertrag erweitert und der Ausgleich angepasst.
Abzahlungsvereinbarung
Aufgrund der Basiszahlen wird die Abzahlungsvereinbarung im ersten Rang konstituiert. Die Berechnungsgrundlage erfolgt aus der 50/50-Regel. D.h. wenn die Gesamtsumme z.B. 60‘000 CHF beträgt, so sind 50% im vereinbarten Zeitraum à Konto pro Monat fällig (bei einer Vertragsdauer von 12 Monaten jeweils 2‘500 CHF per 1ten jedes Monats somit 30‘000 CHF für das Jahr) und die Restlichen 30‘000 CHF nach einer Wartefrist z.B. von 12 Monaten plus 5% Zins p.a. inkl. 8% MwSt.in Aktienanteile, Genussscheine etc. auszugleichen.
Gipf-Oberfrick, 1. Januar 2012
Dienstleistungserläuterungen
Mit dem Begriff Unternehmenskultur wird die Organisationskultur welche als Begriff der Organisationstheorie entnommen ist gemeint. Zunehmend wird die Unternehmenskultur zu einem zentralen Thema. Die Entstehung, Entwicklung und den Einfluss kultureller Aspekte innerhalb von Organisationen hat nicht nur etwas mit dem größeren Ausländeranteil in der Schweiz zu tun, sondern auch mit der bereits ausgeprägten Pendlerströme der Tag für Tag aus dem nahen Ausland zu uns in die Schweiz strömt. Die Hirs technische & administrative Dienste kann Ihnen eine wichtige Stütze für unternehmenskulturelle Fragen und Problemstellungen sein, die aus solchen Personenbewegungen sowie Assimilierungsfragen in Ihrem Unternehmen entstehen könnten.
Jede Organisation, so auch Ihr Unternehmen, hat eine spezifische Kultur. Diese ist Bestandteil Ihres Auftrittes und macht einen Teil des Unternehmenswertes aus. Da liegt es auf der Hand, das integrative Prozesse bezüglich Wissenstransfers entstehen können und müssen. Auch die Verschmelzung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen miteinander. Steht die Verschmelzung einer Minderheit mit der Mehrheit im Vordergrund. Der amerikanische Soziologe Milton M. Gordon hat den Prozess der Assimilation in sieben Stadien unterteilt; 1. kulturelle Assimilation (cultural assimilation) – dieses Stadium bezeichnet er synonym auch als Akkulturation (acculturation), 2. strukturelle Assimilation (structural assimilation), 3. eheliche Assimilation (marital assimilation), 4. identifikationale Assimilation (identificational assimilation), 5. attitude receptional assimilation, 6. behavior receptional assimilation und 7. civic assimilation.
Haben Sie in Ihrem Unternehmen größere personelle Veränderungen in jüngster Zeit vornehmen müssen und befürchten Sie Konflikte in der Unternehmenskultur, rufen Sie uns an. Wollen Sie Ihr Unternehmen vergrößern und finden nur im Ausland das entsprechende Personal? Rufen Sie uns an. Wollen Sie Wissen wie Sie Ihre Mitarbeiter stärker in das Unternehmen integrieren können? Rufen Sie uns an.
Viele Wege führen nach Rom, so auch zu uns; alle Kommunikationsdaten stehen Ihnen zur Verfügung und einem kostenlosen Erstgespräch steht nichts mehr im Wege.