Preisfindung - Tagessatz Interim Management Dienste - 1'854 CHF exkl. MwSt. (2'002.35 CHF inkl. MwSt.) - als Ausgangslage
Sonderkonditionen oder subventionierte Preiskalkulationen sind unter dieser Sparte wie folgt anwendbar:
- Start-up-Unternehmen mittels 20/80-Regel
- Jungunternehmer mittels 50/50-Regel
- Startkit Erfolgsunternehmer mittels 50/50-Beteiligung-Regel
Details wie folgt:
Start-up-Unternehmer - Hirs Dienste investiert mit der 20/80-Regel
Grundedanke
Mit dem Start-up-Unternehmer besteht noch kein Start-up-Unternehmen. Sondern es besteht die Absicht ein Start-up-Unternehmen, also ein junges, innovatives Unternehmen mit einem wahrscheinlich grossen Wachstumspotenzial zu gründen und am Markt zu etablieren.
Die grösste Herausforderung scheint in den meisten Gründungen von solchen Start-up-Unternehmen in zwei Themenbereiche zu liegen:
- Mangelnde liquide, monetäre Mittel um das Unternehmen zum „Fliegen“ zu bekommen.
- Fehlendes Generalisten wissen für die wichtige Gründerphase.
Die Hirs technische & administrative Dienste bietet für beide Punkte mehrere Lösungen an:
- Temporäre finanzielle Beteiligung in Form von aufgeschobener Rechnungsstellung ab 5 Jahren sowie entsprechende Risikobeteiligung, falls das Start-up nicht erfolgreich sein sollte von maximal 80% der normalen Rechnungsstellung der entsprechenden Sparte.
- Die Dienstleistungspakete „Start up - Zehn Schritte zum Erfolg – Grundlagen“ sowie „Start up - Zehn Schritte zum Erfolg - Umsetzung“ deckt mit einem zusätzlich individualisierten Coaching nach dem Paretto-Prinzip, das fehlende Generalisten wissen ab.
Vertragsgrundlagen
Der Mandatsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden genauso die Vertragsgrundlagen, wie das eine Geheimhaltungsvereinbarung gegenseitig unterzeichnet wird. Eine wichtige Ergänzung im Mandatsvertrag wird unter dem Punkt. 6 postuliert. Mit dem Auftraggeber wird eine subjektive Aufwandschätzung für das Dienstleistungspaket „Start up - Zehn Schritte zum Erfolg – Grundlagen“ mit den entsprechenden Tagessätzen von mindestens bis maximal erarbeitet. Diese Aufwandschätzung wird für die weiteren Ausführungen innerhalb der Vertragsgrundlagen eine zentrale Rolle übernehmen.
Vertragserweiterung
Dem betreuten Start-up-Unternehmer steht, im Bedarfsfall, unter den gleichen Regeln das Dienstleistungspaket „Start up - Zehn Schritte zum Erfolg - Umsetzung“ zu. Besteht dieser Bedarf, wird durch einen Annex der bestehende Vertrag erweitert und die Rückzahlungsfrist angepasst.
Abzahlungsvereinbarung
Aufgrund der Basiszahlen wird die Abzahlungsvereinbarung im ersten Rang konstituiert. Die Berechnungsgrundlage erfolgt aus der 20/80-Regel. D.h. wenn die Gesamtsumme z.B. 60‘000 CHF beträgt, so sind 20% im vereinbarten Zeitraum à Konto pro Monat fällig (bei einer Vertragsdauer von 12 Monaten jeweils 1‘000 CHF per 1ten jedes Monats somit 12‘000 CHF für das Jahr) und die Restlichen 48‘000 CHF nach einer Wartefrist z.B. von 60 Monaten plus 5% Zins p.a. inkl. 8% MwSt.
Jungunternehmer - Hirs Dienste investiert mit der 50/50-Regel
Grundgedanke
Mit dem Jungunternehmer besteht ein-Unternehmen. Die ersten Hürden sind genommen, am Markt konnten die ersten Erfolge erzielt werden.
Die grösste Herausforderung scheint bei Jungunternehmen in drei Themenbereichen zu liegen:
- Mangelnde liquide, monetäre Mittel um das Unternehmen weiter am „Fliegen“ zu erhalten.
- Sehr schnelles wachsen am Markt, ohne dass die eigenen Strukturen adäquat angepasst hätten werden können
- Personalprobleme und Überforderung des Kaders führen zu Stagnation und Demotivation.
Die Hirs technische & administrative Dienste bietet für beide Punkte mehrere Lösungen an:
- Temporäre finanzielle Beteiligung in Form von aufgeschobener Rechnungsstellung ab dem ersten Jahr sowie entsprechende Risikobeteiligung, falls das Jungunternehmen nicht erfolgreich sein sollte von maximal 50% der normalen Rechnungsstellung der entsprechenden Sparte.
- Die Dienstleistungspakete „Jungunternehmer - Zehn Schritte zum weiteren Erfolg“ sowie „Jungunternehmer - Zehn Schritte zum weiteren Erfolg mittels Konsolidierung“ deckt mit einem zusätzlich individualisierten Coaching nach dem Paretto-Prinzip, das fehlende Generalisten Wissen ab.
Vertragsgrundlagen
Der Mandatsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden genauso die Vertragsgrundlagen, wie dass eine Geheimhaltungsvereinbarung Gegenseitig unterzeichnet wird. Eine wichtige Ergänzung im Mandatsvertrag wird unter dem Punkt. 6 postuliert. Mit dem Auftraggeber wird eine subjektive Aufwandschätzung für das Dienstleistungspaket „Jungunternehmer - Zehn Schritte zum weiteren Erfolg“ mit den entsprechenden Tagessätzen von mindestens bis maximal erarbeitet. Diese Aufwandschätzung wird für die weiteren Ausführungen innerhalb der Vertragsgrundlagen eine zentrale Rolle übernehmen.
Vertragserweiterung
Dem betreuten Jungunternehmer steht, im Bedarfsfall, unter den gleichen Regeln das Dienstleistungspaket „Jungunternehmer - Zehn Schritte zum weiteren Erfolg mittels Konsolidierung“ zu. Besteht dieser Bedarf, wird durch einen Annex der bestehende Vertrag erweitert und die Rückzahlungsfrist angepasst.
Abzahlungsvereinbarung
Aufgrund der Basiszahlen wird die Abzahlungsvereinbarung im ersten Rang konstituiert. Die Berechnungsgrundlage erfolgt aus der 50/50-Regel. D.h. wenn die Gesamtsumme z.B. 60‘000 CHF beträgt, so sind 50% im vereinbarten Zeitraum à Konto pro Monat fällig (bei einer Vertragsdauer von 12 Monaten jeweils 2‘500 CHF per 1ten jedes Monats somit 30‘000 CHF für das Jahr) und die Restlichen 30‘000 CHF nach einer Wartefrist z.B. von 12 Monaten plus 5% Zins p.a. inkl. 8% MwSt.
Startkit Erfolgsunternehmer - Hirs Dienste investiert sich mit der 50/50-Regel
Grundgedanke
Mit dem Erfolgsunternehmer besteht ein-Unternehmen schon länger als drei Jahre. Verschiedenste Hürden wurden in den vergangenen Jahren genommen, am Markt konnten einige Erfolge erzielt werden und das Unternehmen schreibt Gewinn.
Die grösste Herausforderung scheint bei Erfolgsunternehmer bei den folgenden Themen zu liegen:
- Kapital auf dem freien Markt zu guten Konditionen sind kaum zu finden.
- Verlangsamung der Innovationsfähigkeit und mit angedachten Innovationen auf dem immer engeren Markt ein geeignetes Verkaufspotenzial zu finden
- Fehlender Ersatz für Produkte die aus dem Produktezyklus ausscheiden und damit ein Verlust beim Thema Goodwill und Brand
- Personalprobleme und Überforderung des Kaders führen zu Stagnation und Demotivation.
Die Hirs technische & administrative Dienste bietet für die angeführten Punkte mehrere Lösungen an:
- Eine finanzielle Beteiligung in Form einer Firmenbeteiligung (z.B. Aktien, Stimmrecht, VR-Mandat etc.) von maximal 50% der normalen Rechnungsstellung der entsprechenden Sparte.
- Das Dienstleistungspaket „Startkit für Erfolgsunternehmer“ deckt mit einem zusätzlich individualisierten Coaching nach dem Paretto-Prinzip, das fehlende Generalisten Wissen ab und gibt aus der Sicht eines neutralen, profunden Beobachters neue Impulse bzw. Anregungen.
Vertragsgrundlagen
Der Mandatsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden genauso die Vertragsgrundlagen, wie dass eine Geheimhaltungsvereinbarung Gegenseitig unterzeichnet wird. Eine wichtige Ergänzung im Mandatsvertrag wird unter dem Punkt. 6 postuliert. Mit dem Auftraggeber wird eine subjektive Aufwandschätzung für das Dienstleistungspaket „Startkit für Erfolgsunternehmer“ mit den entsprechenden Tagessätzen von _____ bis _____ erarbeitet. Diese Aufwandschätzung wird für die weiteren Ausführungen innerhalb der Vertragsgrundlagen eine zentrale Rolle übernehmen.
Vertragserweiterung
Dem betreuten Erfolgsunternehmer steht, im Bedarfsfall, unter den gleichen Regeln das Dienstleistungspaket „VR-Mandate“ zu. Besteht dieser Bedarf, wird durch einen Annex der bestehende Vertrag erweitert und der Ausgleich angepasst.
Abzahlungsvereinbarung
Aufgrund der Basiszahlen wird die Abzahlungsvereinbarung im ersten Rang konstituiert. Die Berechnungsgrundlage erfolgt aus der 50/50-Regel. D.h. wenn die Gesamtsumme z.B. 60‘000 CHF beträgt, so sind 50% im vereinbarten Zeitraum à Konto pro Monat fällig (bei einer Vertragsdauer von 12 Monaten jeweils 2‘500 CHF per 1ten jedes Monats somit 30‘000 CHF für das Jahr) und die Restlichen 30‘000 CHF nach einer Wartefrist z.B. von 12 Monaten plus 5% Zins p.a. inkl. 8% MwSt.in Aktienanteile, Genussscheine etc. auszugleichen.
Gipf-Oberfrick, 1. Januar 2012